BAFA-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für Beratungsförderung in Unternehmen zuständig. Diese können Unternehmen so einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme, z.B. einer Beratung zur Organisation des Datenschutzes, entstehen.
Fördervoraussetzungen für antragsberechtigte Unternehmen:
- Jungunternehmen, nicht länger als zwei Jahre am Markt
- Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung und
- Unternehmen in Schwierigkeiten deren Unternehmenssitz sich in der Bundesrepublik Deutschland befindet und die der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Bei „Unternehmen in Schwierigkeiten“ sind die „
Voraussetzungen […] der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung […]" zu erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:- Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die in den Bereichen Unternehmens-, Wirtschafts- oder Steuerberatung, Rechtswesen oder Insolvenzverwaltung oder in ähnlicher Weise beraten oder schulen
- Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen zur Eröffnung erfüllen
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen
- Gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen
Art und Höhe der BAFA-Förderung:
Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den Beratungskosten, dessen Höhe sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und dem Unternehmensstandort orientiert (siehe Tabelle bzw.
hier).
Ablauf der Antragstellung:
1. Schritt (nur für Unternehmen, die weniger als 2 Jahre auf dem Markt sind):
- Vor Antragstellung muss das Unternehmen ein kostenfreies Informationsgespräch über die Zuwendungsvoraussetzungen mit einem regionalen, bei der Leitstelle registrierten Ansprechpartner führen. Diesen regionalen Ansprechpartner wählt das Unternehmen selbst aus. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
2. Schritt:
3. Schritt:
- Die eingeschaltete Leitstelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen, informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderung sowie die Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis und leitet dann die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter. Der Antragsprozess dauert erfahrungsgemäß ein bis zwei Wochen. Ergebnis ist im positiven Fall eine unverbindliche Inaussichtstellung.
4. Schritt:
- Erst nach der Information durch die Leitstelle unterschreibt das Unternehmen den Vertrag mit dem Berater, ansonsten wird kein Zuschuss gewährt. Beratungsbeginn ist der Abschluss des Vertrags. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
5. Schritt:
- Max. sechs Monate nach Erhalt der Information muss das Unternehmen der Leitstelle folgende Unterlagen vorlegen:
- ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis-Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung
- Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners
- Beratungsbericht
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars
6. Schritt:
- Nach abschließender Prüfung entscheidet das BAFA über Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses.
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